Lebensversicherung als Kapitalanlage
Eine Lebensversicherung sichert die wirtschaftlichen Risiken ab, die aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person entstehen. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird beim Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, beim Tod des Versicherten oder beim Eintritt schwerer Krankheiten die vereinbarte Geldsumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Welcher wirtschaftliche Schaden durch den Versicherungsfall tatsächlich entstanden ist, wird dabei nicht berücksichtigt.
Ihre essenta Finanzpartner beraten Sie bei allen Fragen zur Lebensversicherung und helfen Ihnen mittels eines umfassenden Anbieter-Vergleichs bei der Auswahl des passenden Versicherers. Gerne ermitteln wir auch, ob sich bei Ihnen der Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung mehr lohnt.
Arten der Lebensversicherung
Lebensversicherungen unterscheiden sich in erster Linie nach:
- dem Versicherungsfall
- der Kapitalbildung
- der Art und Bestimmung der Versicherungsleistung
- der Anzahl versicherter Personen
- der Beständigkeit des Preis-/Leistungsverhältnisses
- der Art der Beitragszahlung
Zu den wesentlichen Arten der Lebensversicherung gehören die folgenden:
Risikolebensversicherung
Eine Leistung seitens des Versicherers wird fällig, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt. Handelt sich dabei um den Tod des Versicherten, spricht man von einer Risikolebensversicherung. Tritt der Todesfall ein, zahlt sie den bezugsberechtigten Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus. Somit können Angehörige finanziell abgesichert werden, insbesondere wenn sie finanzielle Verbindlichkeiten weitertragen müssen (z. B. Abzahlung eines Kredits).
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, die ebenfalls im Todesfall an Hinterbliebene auszahlt, sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung meist günstiger.
Kapitallebensversicherung
Der Versicherte zahlt regelmäßig Beiträge ein, um im Vertragsfall Kapital ausgezahlt zu bekommen. Die Beiträge setzen sich aus einem Kosten-, einem Risiko- und einem Sparanteil zusammen. Der Sparanteil wird von der Versicherungsgesellschaft in Kapitalanlagen investiert, um Vermögen aufzubauen.
Der Vertragsfall tritt entweder mit dem Erleben eines bestimmten Zeitpunktes oder mit dem Tod ein. In letzterem Fall wird die Versicherungssumme an bezugsberechtigte Hinterbliebene ausgezahlt.
Fondsgebundene oder wertpapiergebundene Lebensversicherung
Diese Form kombiniert die Leistungen einer Kapitalanlage (Fonds oder Wertpapiere) mit einer Lebensversicherung. Innerhalb des Vertrages wird sowohl für den Erlebensfall als auch für den Todesfallschutz angespart. Der Leistungsanspruch ist an die Wertentwicklung von vertraglich vereinbarten Fonds- bzw. Wertpapier-Anteilen geknüpft. Deshalb verpflichtet sich der Versicherer nicht dazu, für den Vertragsfall eine absolute Versicherungssumme auszuzahlen. Bei Vertragsablauf werden dem Versicherten (bzw. im Todesfall seinen Hinterbliebenen) der Wert der bis dahin erworbenen Fonds- oder Wertpapier-Anteile ausgezahlt.
Unterschiede zur Rentenversicherung
Rentenversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen. Vom Prinzip her sind sich beide Versicherungen ähnlich. Im Gegensatz zur Lebensversicherung sichert die Rentenversicherung jedoch nicht in erster Linie den Todesfall zum Schutz der Hinterbliebenen, sondern die Rente im Alter finanziell ab. Für diesen Zweck wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Erreichen des Renteneintrittsalters monatlich eine Geldsumme, meist bis zum Lebensende, auszahlt (Leibrente).
Wenn Sie nähere Informationen zum Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen erfahren möchten, freuen wir uns auf ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen!