Transportversicherung
Ob zu Land, auf See oder in der Luft: Die sichere Auslieferung Ihrer Transportgüter bis zum Zielort verläuft nicht immer wie geplant. Unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle beim Be- und Entladen, Diebstahl oder Unfallfahrten können das Warengeschäft plötzlich gefährden und finanzielle Einbußen bedeuten.
Eine sogenannte Transportversicherung (auch Warentransportversicherung oder Güterversicherung genannt) bietet Schutz vor hohen Kosten bei Beschädigung oder Verlust der Ware bei der Beförderung mit eigenen oder fremden Transportmitteln. Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten oder verloren gegangenen Teile. Bei einem Totalverlust wird der Zeitwert erstattet. Die Transportversicherung besteht je nach Vereinbarung deutschland-, europa- oder weltweit.
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Warentransportversicherungen für jede Lage
Vor Transportschäden ist kein Unternehmen gefeit, doch verschiedene Arten von Transportversicherungen ermöglichen es Unternehmen, sich individuell vor bestimmten Risiken abzusichern:
Autoinhaltsversicherung
Werden wichtige Waren, Werkzeuge und Materialien im Auto transportiert, deckt die Autoinhaltsversicherung das Risiko ab, dass diese während der Beförderung oder der Lagerung beschädigt, zerstört oder geklaut werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt des Aufladens und endet mit dem Entladen. Die Lagerung zwischendurch (z. B. auf der Baustelle) ist inbegriffen. Mit welchem Fahrzeug der Transport geschieht, ist dabei egal.
Versichert sind in der Regel mindestens folgende Gefahren:
- Unfall des Transportmittels
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
Der Versicherungsschutz kann optional um weitere Leistungen erweitert werden:
- Be- und Entladen
- Heimatgaragenrisiko
- Erhöhung der Höchstentschädigungsgrenzen
- Sachen, die ständig im Auto bleiben
Frachtführerhaftpflicht-Versicherung
Frachtführer sind laut Frachtvertrag (§ 407 HGB) gesetzlich dazu verpflichtet, Transportgut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Wer gewerbsmäßig transportiert, der haftet. Werden die Güter also bei der Beförderung beschädigt, verloren oder nicht rechtzeitig abgeliefert, kann der Frachtführer für den finanziellen Schaden verantwortlich gemacht werden (Verkehrshaftung).
Bei aller Sorgfalt können nicht alle Risiken vorhergesehen und abgewendet werden. Der Abschluss einer Frachtführerhaftpflicht-Versicherung ist Voraussetzung, um als Frachtführer arbeiten zu dürfen. Sie schützt den Fahrer im Versicherungsfall vor hohen Schadenersatzforderungen, übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Internationaler Gütertransport
Unternehmen wie Händler und Exporteure, die Güter über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus befördern, können die Risiken des langen Transportweges – zu Land, zu Wasser oder zu Luft – über einen weltweiten Versicherungsschutz absichern. Grundsätzlich gilt eine Allgefahrendeckung nach den DTV-Güter 2000.
Mitversichert sein können ebenfalls politische Risiken (z. B. Krieg oder Streik), reine Vermögensschäden und Güterfolgeschäden, die auf einen ersatzpflichtigen Güterschaden zurückzuführen sind.
Werkverkehrsversicherung
Für innerbetriebliche Transporte zu eigenen Zwecken, wenn zum Beispiel Waren mittels firmeneigener Fahrzeuge von einem Stand- oder Lagerplatz zum nächsten gebracht werden, haften Unternehmen selbst. Kommt es dabei also zur Beschädigung oder zum Verlust der Waren, trägt das Unternehmen die finanziellen Folgen. Während eine Kfz-Versicherung im Falle eines Unfalls nur das Auto absichert, ergänzt die Werkverkehrsversicherung pauschal den Schutz für den Inhalt darin – auch über Landesgrenzen hinweg.
Veranstaltungsausfallversicherung
Die Veranstaltungsausfallversicherung ist eine Sonderart der Transportversicherung und übernimmt die Kosten, falls eine Veranstaltung abgesagt, abgebrochen oder verlegt werden muss und damit finanzielle Einbußen entstehen (z. B. durch Zurückzahlung von Eintrittsgeldern).
Versichert sind Risiken wie:
- Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte
- Strom- und Wasserausfall
- Extreme Wetterverhältnisse
- Versagen von technischen Anlagen
- Streik, Vandalismus oder Terror
- Nichterscheinen wichtiger Personen
Gewinnspielversicherung
Ein Gewinnspiel erzeugt viel Aufmerksamkeit, doch erzeugt im Gewinnfall, je nach Preisausschreibung, erhebliche Kosten für das Unternehmen. Eine Gewinnspielversicherung sichert das Risiko ab, dass der Gewinn ausgezahlt werden muss. Sie zahlt den Gegenwert des ausgelobten Gegenstands oder Preisbetrages bis zur Höhe der Versicherungssumme aus.
Unsere Leistungen
Die essenta Finanzpartner sind unabhängige Versicherungsexperten und stets die richtigen Ansprechpartner, wenn es um den passenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen geht. Wir vermitteln nur Tarife, die genau zu Ihren Wünschen passen – bedarfsgerecht und budgetfreundlich. Aus diesem Grund führen wir eine individuelle Risikoanalyse durch, bevor wir die Leistungen von über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen. Nachdem wir die passende Lösung gefunden haben, übernehmen wir in enger Abstimmung mit Ihnen das weitere Prozedere: von der Antragstellung über die Vertragsbetreuung bis hin zur Abwicklung im Schadensfall. Wir unterstützen Sie in allen Versicherungsangelegenheiten, damit Sie den Kopf für Ihr Geschäft frei haben!
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