Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gesetzliche Krankenkassen haben die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und im Krankheitsfall wiederherzustellen oder die Beschwerden zu lindern. Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf die gleichen Leistungen, deren Umfang vom Gesetzgeber festgelegt ist. Dennoch unterscheiden sich die Gesetzlichen Krankenversicherungen unter anderem durch die Zusatzleistungen, die sie anbieten.
Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen ist nach dem Solidarprinzip einkommensunabhängig auf 14,6 % festgeschrieben. Seit dem 01.01.2015 dürfen die Krankenkassen jedoch Zusatzbeiträge erheben, die sich prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen des Kassenmitglieds berechnen. Mit Einführung dieser Reform sind die Beitragssätze fast überall angestiegen, weshalb sich ein genauer Blick auf das Preis-/Leistungsverhältnis lohnt.
Bei einer Anzahl von 132 verschiedenen Krankenkassen in Deutschland (Stand 2014) ist es nicht leicht, den Überblick über einzelne Tarife und Bonusprogramme zu behalten. Ihre essenta Finanzpartner ermitteln Ihren genauen Versicherungsbedarf und führen einen ausführlichen Versicherungsvergleich durch, um die passende Gesetzliche Krankenversicherung für Sie zu finden. Dabei überprüfen wir die individuellen Leistungen, Bonusvorteile und Beiträge. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vertragsabwicklung sowie –betreuung und stehen Ihnen im Versicherungsfall beiseite. Unsere Dienstleistung hilft Ihnen, Zeit, Nerven und vor allem Geld zu sparen.
Wer muss/kann sich gesetzlich versichern?
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist als Bestandteil des deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems verpflichtend für alle Personen in Deutschland. Einzige Ausnahmen sind diejenigen, die als versicherungsfrei eingestuft worden sind oder einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.
Eine Versicherungspflicht besteht in erster Linie für Arbeitnehmer und Rentner. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz kann aber auch durch die folgenden Versicherungsarten bestehen:
Familienversicherung
Familienangehörige wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert werden, sofern der Lebensunterhalt überwiegend vom Kassenmitglied bestritten wird.
Freiwillige Krankenversicherung
Personen, die in Deutschland erwerbstätig und nicht versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Nicht versicherungspflichtige Personen können frei wählen, ob sie eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenkasse oder stattdessen eine Private Krankenversicherung abschließen möchten. Dies gilt in der Regel für hauptberuflich Selbstständige und Beamte sowie für Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Welche Leistungen sind bei der GKV versichert?
Die grundsätzlichen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung umfassen unter anderem:
- Leistungen zur Prävention von Krankheiten und deren Verschlimmerung
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Krankenbehandlungen
- Krankengeld
- Fahrkosten
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Abwendung von Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Zusätzlich können Wahlleistungen angeboten werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die passenden Wahltarife ausfindig zu machen.
Zu beachten ist, dass Sie sich an bestimmten Versicherungsleistungen, wie zum Beispiel Zahnbehandlungen, durch Zuzahlungen beteiligen müssen. Hierbei gibt es jedoch pro Kalenderjahr eine Belastungsgrenze, die 2 % des Jahresbruttoeinkommens (bzw. 1 % bei chronisch Kranken) nicht übersteigen darf. Übersteigt der Eigenanteil diesen Betrag, kann eine Zahlungsbefreiung beantragt werden.
Haben Sie weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!