Tagesgeldkonto als Kapitalanlage
Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto ohne festgelegte Laufzeit bei einer Bank. Anders als bei der Festgeldanlage – bei der das Geld über einen festgelegten Zeitraum zu einem vereinbarten Festzins angelegt wird – kann beim Tagesgeldkonto jederzeit frei über das angelegte Guthaben verfügt werden. Zudem wird kein fester Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben und es existieren keine Kündigungsfristen. Das bietet Ihnen als Anleger den Vorteil, hohe Zinsen flexibel nutzen zu können.
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Verzinsung und Zinsänderung beim Tagesgeldkonto
In der Regel ist die Verzinsung eines Tagegeldkontos deutlich höher als bei einem klassischen Sparbuch. Die Zinsen werden je nach Kontoanbieter monatlich, quartalsweise oder jährlich gutgeschrieben. Jedoch verzichten Sie als Anleger auf einen garantierten Zinssatz. Die Bank darf die Höhe des Zinssatzes täglich ändern. Viele Banken bieten Neukunden dennoch eine Zinssatzgarantie für eine bestimmte Zeit an.
Wir vergleichen individuell die aktuellen Konditionen verschiedener Anbieter, um das rentabelste Angebot für Sie zu finden.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge durch Tagesgeld
Weil die Zinsen eines Tagegeldkontos als Kapitalerträge gelten, müssen sie gemäß Abgeltungssteuer zu 25 % versteuert werden. Per Freistellungsauftrag können Erträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei gestellt werden. Wichtig dabei ist, dass die Summe sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag (ehem. Steuerfreibetrag) von 801 € (Alleinstehende) bzw. 1.602 € (Verheiratete) nicht überschreitet.
Gerne übernehmen wir für Sie die Anpassung des Freistellungsauftrages, damit Sie Zeit und Nerven sparen können.
Einlagensicherung in EU-Staaten
Geldbeiträge auf Tagesgeldkonten in EU-Mitgliedsstaaten unterliegen der Einlagensicherung. Das bedeutet, dass Kreditinstitute gesetzliche Mindestanforderungen zum Schutz der Einlagen für den Fall einer Insolvenz erfüllen müssen.
Das deutsche Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sieht einen Schutzumfang von 100.000 € pro Kunde und Kreditinstitut vor. Unter besonderen Umständen kann dieser vorübergehend auf 500.000 € erhöht werden, wenn zum Beispiel aufgrund eines privaten Immobilienverkaufs ein hohes Guthaben auf dem Konto liegt.
Bei der Vermittlung eines Tagegeldkontos achten wir besonders auf die Sicherheit des Anbieters, um Ihre Geldanlage bestmöglich vor Verlust zu schützen.